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   LG Berlin, 28.08.2009 - 85 T 89/09   

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https://dejure.org/2009,41309
LG Berlin, 28.08.2009 - 85 T 89/09 (https://dejure.org/2009,41309)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2009 - 85 T 89/09 (https://dejure.org/2009,41309)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2009 - 85 T 89/09 (https://dejure.org/2009,41309)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabepflichten und Rechnungslegungspflichten eines Treuhänders nach Beendigung des Treuhänderamtes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2009 - 85 T 89/09
    Diese Aufsicht endet erst mit Erfüllung sämtlicher Rechnungslegungs- und Herausgabeverpflichtungen durch den Verwalter bzw. Treuhänder, dies belegt auch § 85 Abs. 3 InsO , der von Herausgabeverpflichtungen nach Beendigung des Verwalter- bzw. Treuhandamtes ausgeht (BGH ZinsO 2005, 483; Uhlenbruck-Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl, § 59 Rn 34; MünchKomm - InsO, Graeber, 2.Aufl., § 58 Rn. 57).

    Des Weiteren hat der gemäß § 59 InsO entlassene Treuhänder nach § 66 Abs. 1 InsO eine Pflicht zur Legung einer Teilschlussrechnung, zu deren Abgabe das Insolvenzgericht diesen mit Zwangsgeld anhalten kann (vgl. BGH ZinsO 2005, 483;Uhlenbruck-Uhlenbruck, InsO, 12.Aufl, § 59 Rn. 34; FK - InsO, Kind, 5.Aufl., § 58 Rn. 18; HK-Eickmann, 5 Auf., § 59 Rn. 14).

  • AG Berlin-Wedding, 27.04.2009 - 39 IK 11/99

    Absetzungsbeschluss gegenüber einem Treuhänder

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2009 - 85 T 89/09
    In dem Insolvenzverfahren ... hat die Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin - Einzelrichterin - auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding - Insolvenzgericht - vom 27.04.2009 - 39 IK 11/99 - am 28.08.2009 beschlossen:.
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